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1965 gegründet und mit über 40 Jahren Erfahrung ist die SL Containerdienst Karlsruhe GmbH Ihr Entsorgungspartner und Entsorgungsfachbetrieb für Karlsruhe und Umland.
Mit Engagement und individuellen, flexiblen Lösungen stellen wir uns täglich den Anforderungen unserer Kunden. Unser Grundsatz: Nicht nur wirtschaftlich, sondern auch ökologisch und qualitativ zu arbeiten.
Die nächste Generation des Inhabers Günter Lauer, gewährleistet auch weiterhin den bekannten und geschätzten Service von SL Containerdienst.
Abfallbeseitigung und Abfallentsorgung ist unser Geschäft. Wir beraten Sie kompetent in allen Container-Fragen und bei der Beseitigung der Containerinhalte.
Container in den Größen 2.4 m³ (Minicontainer), 5.5 m³, 7.5 m³ und 10 m³ werden für verschiedenste Entsorgungsaufgaben eingesetzt und berücksichtigen die unterschiedlichen Platz- bzw. Verkehrsverhältnisse.
Speziell für manuelle Beladung führen wir auch 5.5 m³ - Container mit niedriger Beladungshöhe von 60-70 cm. Die Preise der Container werden nach Größe und Art der Abfälle berechnet.
Unsere optimierte Logistik ist Ihr Nutzen. Von der Bestellung bis zur Entleerung der Behälter sind Sie mit SL Containerdienst gut bedient. Art und Größe der Behälter passen wir Ihren Erfordernissen an.
Unsere moderne Fahrzeugflotte ist so flexibel wie Ihre Anforderung es vorgibt. Alle Fahrzeuge sind mit Funk ausgestattet, kurzfristige Dispositionen sind also kein Problem.
Entsorgungsnachweis? Begleitpapiere? Die sind für uns ebenso selbstverständlich wie eine ordnungsgemäße Abrechnung.
Nennen Sie uns Ihre Entsorgungsaufgabe - wir lösen diese dann für Sie.
Nach Absprache stellen wir Ihnen auch Abrollcontainer und 3-Achser für Ihre Baustelle zur Verfügung.
SL Containerdienst Karlsruhe GmbH gibt Ihnen als leistungsstarker Fachbetrieb die Sicherheit, dass bei der Entsorgung alle gesetzlichen Auflagen erfüllt und umgesetzt werden.
Wir bieten die wirtschaftliche, fachgerechte als auch umweltgerechte Entsorgung für
• Bauunternehmungen
• Gewerbe- & Industriebetriebe
• Private Haushalte
• Vereine, Gartenvereine, Festveranstaltungen
Zu unserem Leistungsspektrum gehören darüber hinaus die Bewertung und Analytik kontaminierter Böden.
Für den Transport o.g. Abfälle haben wir Container bzw. Mulden von 2,4 bis 10 m³ Inhalt im Programm.
Für Selbstlader haben wir Mulden mit niederer Ladehöhe (Schubkarrenhöhe) zum leichten und bequemen Beladen der Mulden. Selbstverständlich haben wir auch abschließbare Mulden.
Wir stellen Großraumcontainer bei Ihnen auf. Zum vereinbarten Termin (im Turnus oder auf Abruf) kommt unser Entsorgungsfahrzeug (zulässiges Gesamtgewicht ca. 26 t) und wechselt den vollen Container gegen einen leeren Container aus.
Die Standfläche muss befestigt, horizontal und mit dem LKW zu erreichen sein. Die Entsorgung erfolgt in der Zeit von 6-18 Uhr. Sofern Abfälle zur Verwertung gesammelt werden (Recyclingbereich), sind Fehlbefüllungen zu vermeiden, da sonst Mehrkosten für die Entsorgung entstehen können.
Die Verwendung von verschließbaren Containern ist auf Wunsch möglich. Um eine reibungslose Entsorgung zu gewährleisten, sollte hierfür ein SL-Containerdienst Schloss verwendet werden.
Die Belastbarkeit des Anfahrtsweges für die Entsorgungsfahrzeuge muss mindestens 26 t betragen.
Die Entsorgungsfahrzeuge benötigen einen Wendekreis von 16 Metern sowie eine freie Fläche vor dem Container von 15 Metern (entspricht etwa der Länge von zwei PKW Parkplätzen).
Bitte beachten Sie die lichte Höhe von ca. 5,50 m (im Standbereich des Containers). Das Füllgewicht der Container beträgt jeweils max. 10 t bzw. bei * 2 t.
Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen des vereinbarten Auftragsumfangs sämtliche Dienstleistungen im Bereich der Entsorgungswirtschaft, zum Beispiel die Bereitstellung von Behältern, den Austausch beziehungsweise die um Leerung der bereitgestellten Behälter, die ordnungsgemäße und Kunden gesetzeskonformer Verwertung und/oder die nach den Grundsätzen der Gemeinwohl verträglichen Abfallbeseitigung schadlose Beseitigung der Abfälle, einschließlich der Beförderung, Behandlung sowie des Lagerns und Ablagern von Abfällen entsprechend den jeweils geltenden Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts und Abfallrechts, dem dazugehörigen untergesetzlichen Regelwerk sowie den Landesabfallgesetzen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die von ihm zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise durch einen geeigneten Nach- oder Subunternehmer durchführen zu lassen. Verweise in diesem ALB-A auf den Auftragnehmer beziehen sich insoweit entsprechenden auf diesen Dritten.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die von ihm zu erbringenden Leistungen ganz oder teilweise durch einen geeigneten Nach- oder Subunternehmer durchführen zu lassen. Verweise in diesem ALB-A auf den Auftragnehmer beziehen sich insoweit entsprechenden auf diesen Dritten.
Die Entsorgungspflicht des Auftragnehmers bezieht sich nur auf Abfälle mit der vereinbarten Beschaffenheit entspricht der Abfall der vereinbarten Beschaffenheit erfüllt der Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers, dessen gesetzliche Entsorgungspflichten, weil diese Beschaffenheit der Abfälle vom Inhalt der Verantwortlichen Erklärung beziehungsweise der vereinbarten Beschaffenheit ab. So ist der Auftragnehmer berechtigt, die Annahme und Entsorgung dieser Abfälle zu verweigern, befinden sich die Abfälle bereits im Besitz des Auftragnehmers zu. Kann er nach seiner Wahl die Abfälle (i) an den Auftraggeber zurückführen und den entgangenen Gewinn geltend machen oder (ii) unter Einsatz der Mietkosten einer ordnungsgemäßen Verwertung beziehungsweise Beseitigung zu führen. Die rechtliche Verantwortung für die zu verwerten beziehungsweise zu beseitigen und Abfallstoffe verbleibt in jedem Fall beim Auftraggeber weitergehende Rechte des Auftragnehmers zum Beispiel Schadenersatz bleiben unberührt.
Der Auftraggeber hat alle Voraussetzungen für eine gesetzeskonforme und ordnungsgemäße Erbringung der Dienstleistung einzuhalten.
Die Behälter sind ausschließlich mit den jeweils vereinbarten Abfällen zu befüllen. Der Auftraggeber sorgt für eine Vorsortierung der Abfallstoffe nach denen die vereinbarten Abfallfraktionen. Der Auftragnehmer kann die bereitgestellten Abwehrstoffe darin darauf hin überprüfen, ob sie die jeweiligen vereinbarten Spezifikationen und Mengen entsprechen. Die Prüfung ist auf äußerlich erkennbare Mängel und Abweichungen beschränkt. Unerhebliche Abweichungen bleiben außer Betracht, jedoch darf der Abfall in keinem Fall spezifikationswidrige Bestandteile enthalten, die aufgrund ihres hohen Säuregehalts, oder aus anderen Gründen Müllgefäße, Container, Pressen oder Fahrzeuge angreifen, beschädigen oder ungewöhnlich beschmutzen können. § 2 Ziffer 6 bleibt unberührt.
Gefährliche Abfälle dürfen grundsätzlich nicht vermischt oder als Gemisch angeliefert werden und sind von nicht gefährlichen Abfällen unbedingt getrennt zu halten. Sie müssen nach ihrer Art und Gefährlichkeit vom Abfallerzeuger deklariert, einem Abfallschlüssel aus dem Europäischen Abfallkatalog (AVV-Schlüssel) zugeordnet und als solche angemeldet werden. Fehlwürfe müssen von uns aussortiert und entsprechend den einschlägigen Regeln behandelt und entsorgt werden.
Hierbei entstehen z.T. hohe Zusatzkosten und ggf. die Notwendigkeit zusätzlicher und kostenpflichtiger Nachweise. In gravierenden Fällen kann es zu Abweisungen oder Rückverladungen bereits abgeladener Anlieferungen kommen. Ggfs. sind wir verpflichtet solche illegalen Mischungen auf unser Sperrlager zu verbringen und in Abstimmung mit unserer Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Karlsruhe, einer geordneten und oft sehr kostenträchtigen Entsorgung zu übergeben.
Bei Abfällen, deren Gefährlichkeit nicht sicher ausgeschlossen werden kann (z.B. Dachpappen, Straßenaufbruch, Böden, Altholz etc.) müssen vor der Übergabe an uns durch eine Untersuchung auf spezifische Schadstoffe die Ungefährlichkeit nachgewiesen werden, andernfalls können wir sie nur als gefährlichen Abfall einstufen und als solchen übernehmen. Brandabfälle müssen vor einer Anlieferung spezifisch auf durch beim Brand entstehende Schadstoffe untersucht und entsprechend der Nachweisverordnung deklariert und zugeordnet werden. Bedingt durch die Annahmekriterien unserer Entsorgungsanlagen gelten bei allen Abfallfraktionen, außer bei den Schrotten, Metallen und Althölzern, Maximalgrößen, die sich in der Regel unterhalb von 1,0 m Kantenlänge bewegen. Grundsätzlich sind alle Abfälle so zu behandeln, dass ein Einbringen in unsere Behälter ohne den Überstand möglich ist und somit den Auflagen der Ladungssicherung entsprochen wird.
Bei Abfällen größerer Dimensionen oder Kantenlängen ist unbedingt mit uns Kontakt aufzunehmen, um die Möglichkeit der Übernahme, Behandlung und Entsorgung mit uns abzustimmen. Bei in Rollen angelieferten Abfällen ist auf eine sichere Fixierung und Sicherung gegen ein Aufrollen zu achten, da sonst ein Umschlag, Transport und Einbringen in die Entsorgungsanlagen unmöglich wird und kostenpflichtigen Reklamationen und Abweisungen führen kann.
Insbesondere bei gefährlichen Abfällen gelten spezielle Regeln für Verpackungen zum Transport. In der Regel erfordert deshalb jeder Auftrag für gefährliche Abfallschlüssel eine sorgfältige Vorbereitung und eindeutige Zuordnung zu den einzelnen Abfallschlüsseln.
Daraus ableitend können erst die erforderlichen Bedingungen für Transport, Verpackung und die Übernahme festgelegt werden. Im Falle, dass keine Eindeutigkeit der Zuordnung gegeben ist, muss vor einer Abholung die Deklaration durch einen Spezialisten vorgenommen werden. Hierfür stehen uns Fachleute zu, die gegen Aufwandsentschädigung die nötige Zuordnung und Deklaration übernehmen können. In der Regel muss deshalb bei der Entsorgung von gefährlichen Abfällen ein längerer zeitlicher Verlauf eingeplant werden, um eine ordnungsgemäße Entsorgung vorzubereiten. Ggfs. Müssen vorab auch formale Pflichten berücksichtigt und Entsorgungsnachweise vorbereitet werden.
Containertyp
Fassungs-
vermögen
Durchfahrts-
breite/-höhe (max. m)
Eigen-/ Gesamtgewicht (max.)
Abmessung (ca. in m)
Preis bereits ab
2,4 m³
3,50 / 3,80*
0,4t/1,5t
H:1,00
B:1,70
L:1,70
H:1,00
B:1,60
L:1,80
70 EUR / Tag** ohne Deckel
80 EUR / Tag** mit Deckel
5,5 m³
3,50 / 3,80*
0,7t/1,0-9,0t
H:1,25
B:1,80
L:3,20
H:1,50
B:1,80
L:3,25
75 EUR / Tag** ohne Deckel
85 EUR / Tag** mit Deckel
7,5 m³
3,50 / 3,80*
1t/2,0-9,0t
H:1,50
B:1,80
L:3,50
H:1,80
B:1,80
L:3,55
80 EUR / Tag** ohne Deckel
90 EUR / Tag** mit Deckel
10 m³
3,50 / 3,80*
1,5t/2,5-9,0t
H:1,50
B:1,80
L:4,00
H:2,10
B:1,90
L:4,00
90 EUR / Tag** ohne Deckel
100 EUR / Tag** mit Deckel
Hinweis: Unsere Containerpreisen beinhalten bereits An- und Abfahrt sowie das Standgeld (je Container) für 5 Arbeitstage.
Alle oben aufgeführten Containertypen sind gegen Aufpreis auch als abschließbare Deckelcontainer verfügbar.
Aufpreis für Container mit Deckel: 11,90 EUR (inkl. 19% MwSt.)
** gilt für Raum KA, hinzukommen 4 EUR Standgeld / pro Tag netto, zzgl. Entsorgungspreise. Gerne informieren wir Sie, unter Tel. 0721578014 über die aktuellen Entsorgungspreise.
+ zuzüglich elektronischer Abfallnachweis für Gefahrengut pauschal 20,00 EUR
Hinweis: Für die Nutzung von Toll-Collect Strecken durch unsere LKWs fallen Gebühren, von derzeit 0,20 EUR/gefahrenen Kilometer an. Diese Kosten werden dem Auftraggeber, ohne Aufschläge, weiter berechnet bzw. in Rechnung gestellt.
Für die Entsorgung größerer Mengen an Abfall vermieten wir auch Abrollcontainer.
Sprechen Sie uns einfach an: Tel. 0721578014
Glas, Pappe/Papier, Gewerbe- und Industrieabfall zur Verwertung/Beseitigung, Bioabfall (Küche): Essens- und Lebensmittelreste, Bioabfall (Garten): Laub, Baum- und Heckenschnitt etc., Schrott, Bauabfall: behandeltes Holz, unbehandeltes Holz, Mineralfaser, Baumischabfall, Bodenaushub, Bauschutt, Kunststoffe, Folien und Sperrmüll
Bauschutt und Bodenaushub: nur in 5,5 m³ Container
Ansprechpartnerin
Frau Brigitte Oberle