Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine
Geschäftsbedingungen der
SL Containerdienst GmbH Karlsruhe, Stand
Juli 2019
Allgemeines
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil
aller an die SL Containerdienst GmbH schriftlich, mündlich oder online
erteilten Aufträge.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich.
Entgegenstehende oder von
diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des
Bestellers/Vertragspartners erkennen wir nicht
an. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn
wir diese schriftlich bestätigen.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in
Kenntnis entgegen stehender oder von unseren Bedingungen abweichender
Bedingungen des Bestellers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.
Vertragsabschluß
Der Vertragsabschluss kommt durch unsere Auftragsbestätigung zu Stande,
spätestens durch unsere Leistungserbringung, die Gestellung des
Containers oder mit dem Abladen des angelieferten Materials, sofern
dies mit unserer vorbehaltslosen Genehmigung geschehen ist.
Für anschließende Geschäftsbeziehungen bedarf es keiner nochmaliger
ausdrücklicher Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen.
Die Kommunikation über E-Mail, Container-Bestellung online und
Kontaktformular ist unverschlüsselt und kann evtl. von unberechtigten
Dritten eingesehen werden. Die Angabe vertraulicher Informationen und
das Herunterladen von Dateien erfolgt auf eigenes Risiko. Eine Haftung
der SL Containerdienst GmbH in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.
Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus dem Angebot nichts
anderes ergibt.
Stornierungen
Aufträge können bis spätestens einen Werktag vor vereinbarten
Lieferterminen kostenfrei storniert werden. Bei einer Stornierung am
Tag des Liefertermins werden die vereinbarten Transportkosten in voller
Höhe berechnet.
Gebrauch von Abfallcontainern und Abfallannahme
Für Schäden, die durch Überladung oder unsachgemäße Beladung entstehen,
haftet der Vertragspartner. Die Container dürfen nur bis zur Ladekante
bzw. so befüllt werden, dass die Ladung bei Abtransport mit einem Netz
abgesichert werden kann.
Bei Befüllung der Container mit anderen Stoffen, als den bei
Auftragserteilung genannten Abfallarten ist der Auftraggeber
verpflichtet, die SL Containerdienst GmbH vor Abholung entsprechend zu
informieren. Wassergefährdende und giftige Stoffe oder Sondermüll
dürfen nicht in die Container eingefüllt werden. Eine Übernahme von
schadstoffverunreinigtem und / oder asbesthaltigem Material /
Sondermüll ist nur nach ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung des
Auftragnehmers möglich.
Stellen wir nach der Abnahme der Abfälle fest, dass die abgenommenen
Abfälle von der vereinbarten Spezifikation differenzieren, ist der
Vertragspartner verpflichtet, die Abfälle unverzüglich an dem Ort, an
dem sie sich gerade befinden, auf seine Kosten abzuholen und
zurückzunehmen. Alternativ können wir den Rücktransport zum
Vertragspartner auch selbst ausführen oder Dritte damit beauftragen;
die Kosten hierfür trägt der Vertragspartner.
Der Vertragspartner haftet für Schäden- und auch Folgeschäden, die auf
einer Nichtbeachtung und Verletzung der vorstehenden Punkte und / oder
gesetzlichen Vorschriften beruhen, auch wenn die Verletzung nicht
schuldhaft erfolgt.
Enthalten die Container bei der Übergabe an die SL Containerdienst GmbH
andere als bei Auftragserteilung genannte Abfallarten, so hat der
Auftraggeber insbesondere auch die Mehrkosten zu tragen, die der SL
Containerdienst GmbH durch die Beseitigung dieser Stoffe entstehen. Der
Abfall darf keine spezifikationswidrigen Bestandteile enthalten, die
den Container oder die Fahrzeuge angreifen, beschmutzen oder
beschädigen (Lacke, Säuregehalt, Schlacke etc.).
Insbesondere überwachungsbedürftige, gefährliche Fraktionen,
Sonderabfälle, Flüssigkeiten und wassergefährdenden Stoffe dürfen nur
mit dem Einverständnis der SL Containerdienst GmbH geladen werden. Bei
den vorgenannten Mängeln ist das entsprechende Material von dem
Vertragspartner zurückzunehmen.
Die SL Containerdienst GmbH ist berechtigt, aber nicht verpflichtet,
vor der Abnahme des Abfalls zu prüfen, ob die Spezifikation des Abfalls
der vertraglich vereinbarten Spezifikation entspricht. Ergibt die
Prüfung eine erheblicheAbweichung,trägt der Vertragspartner die der SL
Containerdienst GmbH durch die Durchführung der Prüfung entstehenden
Mehrkosten.
Termine
Vereinbarungen über bestimmte Termine und Uhrzeiten für die
Bereitstellung und / oder Abholung der Container sind in Anbetracht von
Witterungseinflüssen, Straßenverkehr, unvorhergesehenem LKW-Ausfall,
Krankheit etc. nicht verbindlich. Eventuelle Terminverschiebungen in
diesem Zusammenhang gehen somit nicht zu Lasten der SL Containerdienst
GmbH GmbH.
Wenn nicht anderes vereinbart, holt die SL Containerdienst GmbH oder
ein von ihr beauftragtes Transportunternehmen die Abfälle vom
Vertragspartner ab.
Datum, Uhrzeit und genauer Ort der Abholung werden vorher mit dem
Vertragspartner vereinbart. Der Vertragspartner verpflichtet sich, zum
vereinbarten Termin die vereinbarte Menge spezifikationsgerechten
Abfalls am vereinbarten Ort so bereit zu stellen, dass die Abholung des
Containers ohne Verzögerungen erfolgen kann.
Zufahrtswege und
Aufstellplätze
Für die Aufstellung der Container hat der Vertragspartner für einen
geeigneten Platz mit befestigter Zufahrt zu sorgen.
Der Vertragspartner stellt sicher, dass die Fahrzeuge der SL
Containerdienst GmbH den Abstellplatz erreichen können und die Zufahrt
sowie der Abstellplatz dem Gewicht der Fahrzeuge während des Abstell-
oder Aufnahmevorgangs standhalten. Er hat dafür zu sorgen, dass die
Behälter an dem Aufstellungsort gefüllt und ordnungsgemäß behandelt
werden. Sofern eine behördliche Genehmigung für die Aufstellung
erforderlich ist, hat der Vertragspartner diese auf eigene Kosten zu
besorgen. Er trägt allein die Verkehrssicherungspflicht für die
Behälter.
Grundsätzlich sind die Container nicht über die Seitenwände hinaus zu
beladen.
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Die Container dienen ausschließlich dem vertraglich vereinbarten Zweck;
die Abfuhr der Container erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer
oder durch ein von ihm beauftragtes Unternehmen.
Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle notwendigen
Verkehrssicherungspflichten ( z.B Absperren, Beleuchten etc.)
hinsichtlich der abgestellten Container vorzunehmen. Er ist zur
Einhaltung des maximalen Ladegewichts von 8 Tonnen und der
Außenabmessungen des Containers sowie zu dessen pfleglicher Behandlung
verpflichtet.
Der Vertragspartner verpflichtet sich weiter, dem
Transporteur unaufgefordert alle erforderlichen Dokumente
(Begleitpapiere, Beförderungspapiere, Sicherheitsdatenblätter, etc.) zu
übergeben, die der Transporteur nach den gesetzlichen Vorschriften,
insbesondere des Gefahrgutrechts, bei sich führen muss.
Wartezeiten
Mehrkosten, die der SL Containerdienst GmbH durch vom Vertragspartner
verursachten Gründen entstehen i.e. Wartezeit, die nach Ankunft des
LKWs 10 Minuten übersteigt, hat der Vertragspartner zu erstatten.
Gleiches gilt für die Kosten von Leerfahrten, die durch
vertragswidriges Verhalten des Vertragspartner verursacht werden.
Die Behälter verbleiben jederzeit in unserem
Eigentum. Wir sind jederzeit berechtigt, die Behälter gegen andere
Behälter auszutauschen. Für den
Fall der Vertragsbeendigung sind wir berechtigt, die Behälter
unverzüglich zurückzuholen. Kosten für
die Reinigung von verunreinigten bzw. verschmutzten Behältern werden,
wenn sie über gewöhnlichen
Kosten für eine Reinigung hinausgehen, dem Besteller in Rechnung
gestellt.
Entsorgung
Unsere Entsorgungspflicht bezieht sich nur auf Abfälle mit der
vereinbarten Spezifikation.
Entspricht der Abfall dieser Spezifikation, erfüllen wir im Auftrag des
Bestellers dessen Entsorgungspflichten (§ 16 Abs. 1 Satz 1 KrW/AbfG).
Ist der Abfall
spezifikationswidrig, sind wir gegenüber dem Vertragspartner nicht zur
Entsorgung verpflichtet. Trifft uns bei spezifikationswidrigem Abfall
bereits eine eigene abfallrechtliche Entsorgungspflicht, können wir nach
unserer Wahl vom Vertragspartner eine gesetzmäßige Entsorgung der
Abfälle verlangen und unseren
entgangenen Gewinn geltend machen oder die Entsorgung selbst
durchführen. Im letzteren Fall haben
wir neben dem Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Vergütung
zusätzlich einen Anspruch auf
Ersatz aller Mehrkosten, die sich bei der Entsorgung aus der Abweichung
der vertraglich vereinbarten von der tatsächlichen Spezifikation
ergeben. Weiter gehende Rechte, insbesondere auf die Geltendmachung von
Schadenersatz und Vertragsstrafe, bleiben dabei unberührt.
Sind beim Transport oder der Entsorgung von Abfällen Besonderheiten zu
beachten, muss uns der
Vertragspartner bereits vor Vertragsschluss darauf hinweisen. Dies gilt
insbesondere für behördliche
Auflagen.
Auswahl der
Entsorgungs-, Wiederverwertungs- und Abladestellen
Die Auswahl der anzufahrenden Abladestellen (Deponie,
Verbrennungsstelle, Sammelstelle, Sortieranlage oder dergleichen)
obliegt der SL Containerdienst GmbH.
Preise und
Zahlungsbedingungen
Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in der vereinbarten Vergütung nicht
eingeschlossen. Sie wird
in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
Die Zahlung wird sofort nach Erhalt rein netto fällig.
Die SL Containerdienst GmbH ist berechtigt, Vorauszahlungen und / oder
Sicherheitsleistungen für fällige und künftige Ansprüche vom
Auftraggeber zu verlangen und weitere Leistungen bis zur Vorauszahlung
und / oder Sicherheitsleistung zu verweigern.
Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers ist die SL Containerdienst GmbH
berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz zu berechnen.
Sind wir mit der laufenden Entsorgung der Abfälle des Vertragspartner
beauftragt, behalten wir uns
das Recht vor, die vereinbarte Vergütung anzupassen, wenn nach
Abschluss des Vertrages
Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen (z.B. Erhöhung der
Rohstoffkosten, Kraftstoffkosten, Erhöhungen der Entsorgungs- oder
Deponiekosten)
eintreten.
Haftung
Für Schäden aus dem Betrieb der Container-Fahrzeuge haften wir dem
Vertragspartner nur, soweit sämtliche Punkte dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber ordnungsgemäß erfüllt worden sind
und ein Verschulden von Seiten des Auftraggebers im Rahmen der
Auftraggeber-Betriebshaftpflicht bzw. KFZ-Haftpflicht nicht vorliegt.
Dies gilt nicht, wenn seitens der SL Containerdienst GmbH Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ferner nicht für Schäden an Leben,
Körper und Gesundheit oder bei der Verletzung von Pflichten, die sich
aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet wird.
Sämtliche Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren in einem Jahr
nach dem Beginn der regelmäßigen gesetzlichen Verjährung. Bei
Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die
gesetzlichen Vorschriften.
Gerichtsstand /
Erfüllungsort
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Karlsruhe.
Die SL Containerdienst GmbH bleibt jedoch berechtigt, gegen den
Auftraggeber an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand Klage zu
führen.
Als Gerichtsstand wird Karlsruhe auch für den Fall vereinbart, dass der
Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder
nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt
zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
Als Erfüllungsort für die Vertragspflichten des Auftraggebers,
insbesondere für die Zahlungspflichten, wird Karlsruhe vereinbart.
Weitere Regelungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. In diesem Fall werden die Vertragsparteien die
unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen
ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten
Regelung weitestgehend entsprechen. Dies gilt entsprechend auch im
Falle von Vertragslücken.
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